Previous Page  8 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 64 Next Page
Page Background

Bauen / Renovieren

8

Teil 3: Zahlungsplan

VPB: Zahlungsplan muss realistisch sein

Die Insolvenz einer Baufirma kann auch den

privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die

Ursache des Problems liegt in der Regel im

Zahlungsplan. Und der ist, neben der Bau-

und Leistungsbeschreibung, das A und O des

Bauvertrags, so der Verband Privater Bauher-

ren (VPB). Der Zahlungsplan regelt, welcher

Abschlagsbetrag wann und für welche Leis-

tung bezahlt werden muss. Abschlagszah-

lungspläne sind Usus auf dem Bau.

Nach VPB-Erfahrung setzen allerdings fast

alle Firmen die Abschlagszahlungen im Zah-

lungsplan zu hoch an. Diese Praxis zu Lasten

des Bauherrn wird durch die aktuelle Studie

„Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit

privaten Bauherren in der Praxis“ des Insti-

tuts Privater Bauherren eindrucksvoll belegt.

Demnach nötigen 89 Prozent aller General-

unter- und Generalübernehmer ihre Kunden

durch unangemessen hohe Abschlagszah-

lungen vertraglich zur Vorkasse.

So ist es keine Seltenheit, dass zum Zeit-

punkt, an dem der Innenputz ansteht, bereits

80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind.

Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in

Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bau-

summe aus. Lässt der Bauherr sich tatsäch-

lich auf solche überhöhten Abschläge im

Zahlungsplan ein, und die Firma wird insol-

vent, dann bleibt er auf einer unfertigen Bau-

ruine sitzen und verliert in der Regel auch

noch das bereits vorausbezahlte Geld.

Damit das nicht passiert, ist es nicht nur

wichtig, bereits im Bauvertrag mit sachver-

ständiger Hilfe einen realistischen Zahlungs-

plan zu formulie-ren, sondern auch die Zah-

lungen wirklich erst dann zu überweisen,

wenn der entsprechende Bautenstand er-

reicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt wer-

den soll auch wirklich mängelfrei dasteht.

Auf den Bautenstand kommt es auch beim

Bauen mit dem Bauträger an. Im Gegensatz

zu Generalunternehmer und Generalüber-

nehmer, die die Bauverträge frei verhandeln

dürfen, ist der Bauträger an die Makler- und

Bauträgerverordnung (MaBV) und die Ab-

schlagszahlungsverordnung

gebunden.

Theoretisch müsste beim Bauträgerhaus

also alles problemlos ablaufen. Das tut es

aber nach VPB-Erfahrung nicht: Viele Bau-

träger fordern nämlich Abschlagszahlun-

gen, obwohl der Bau noch gar nicht dem im

Zahlungsplan beschriebenen Stand ent-

spricht. Will sich der Bauherr gegen diese

Art der Übervorteilung schützen, muss er

vor der Bezahlung jeder Abschlagsrech-

nung prüfen lassen, ob der Bautenstand die

Abschlagzahlung auch rechtfertigt. Auch

dabei hilft ihm ein unabhängiger Bausach-

verständiger.

Damit der Bauherr weiß, worauf er achten

muss, hat der VPB den Ratgeber „Der Zah-

lungsplan“ herausgegeben. Er kann gratis

von der VPB-Website heruntergeladen wer-

den im Bereich Services unter „Kostenlose

Angebote“.

Die Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bau-

verträge mit privaten Bauherren in der

Praxis“ des Instituts Privater Bauherren gibt

es im VPB Online-Shop, im Service-Bereich

unter

www.vpb.de.

Der VPB-Ratgeber „Wer ist wer am Bau?“

informiert über die Helfer am Bau und ihre

Aufgaben. Der Ratgeber kann gratis von der

VPB-Website heruntergeladen werden imBe-

reich Services unter„Kostenlose Angebote“.

Weitere Informationen beim Verband Privater

Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-

straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,

Fax: 030 27890111, E-Mail:

info@vpb.de

oder

www.vpb.de.

(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)

Foto: © Eisenhans - fotolia

Finanzierungen

Michael Hartmann

Telefon: 05141 / 27 81 95

Versicherungen

Tamara Hartmann

Telefon: 05141 / 90 82-17

Finanzplan – Hartmann

Finanz- und Versicherungsmakler

Fritzenwiese 31 · 29221 Celle

seit 1976

www.finanzplan360.com