Bauen / Renovieren
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Teil 3: Zahlungsplan
VPB: Zahlungsplan muss realistisch sein
Die Insolvenz einer Baufirma kann auch den
privaten Bauherrn in den Ruin ziehen. Die
Ursache des Problems liegt in der Regel im
Zahlungsplan. Und der ist, neben der Bau-
und Leistungsbeschreibung, das A und O des
Bauvertrags, so der Verband Privater Bauher-
ren (VPB). Der Zahlungsplan regelt, welcher
Abschlagsbetrag wann und für welche Leis-
tung bezahlt werden muss. Abschlagszah-
lungspläne sind Usus auf dem Bau.
Nach VPB-Erfahrung setzen allerdings fast
alle Firmen die Abschlagszahlungen im Zah-
lungsplan zu hoch an. Diese Praxis zu Lasten
des Bauherrn wird durch die aktuelle Studie
„Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit
privaten Bauherren in der Praxis“ des Insti-
tuts Privater Bauherren eindrucksvoll belegt.
Demnach nötigen 89 Prozent aller General-
unter- und Generalübernehmer ihre Kunden
durch unangemessen hohe Abschlagszah-
lungen vertraglich zur Vorkasse.
So ist es keine Seltenheit, dass zum Zeit-
punkt, an dem der Innenputz ansteht, bereits
80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind.
Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in
Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bau-
summe aus. Lässt der Bauherr sich tatsäch-
lich auf solche überhöhten Abschläge im
Zahlungsplan ein, und die Firma wird insol-
vent, dann bleibt er auf einer unfertigen Bau-
ruine sitzen und verliert in der Regel auch
noch das bereits vorausbezahlte Geld.
Damit das nicht passiert, ist es nicht nur
wichtig, bereits im Bauvertrag mit sachver-
ständiger Hilfe einen realistischen Zahlungs-
plan zu formulie-ren, sondern auch die Zah-
lungen wirklich erst dann zu überweisen,
wenn der entsprechende Bautenstand er-
reicht ist, sprich, wenn das, was bezahlt wer-
den soll auch wirklich mängelfrei dasteht.
Auf den Bautenstand kommt es auch beim
Bauen mit dem Bauträger an. Im Gegensatz
zu Generalunternehmer und Generalüber-
nehmer, die die Bauverträge frei verhandeln
dürfen, ist der Bauträger an die Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) und die Ab-
schlagszahlungsverordnung
gebunden.
Theoretisch müsste beim Bauträgerhaus
also alles problemlos ablaufen. Das tut es
aber nach VPB-Erfahrung nicht: Viele Bau-
träger fordern nämlich Abschlagszahlun-
gen, obwohl der Bau noch gar nicht dem im
Zahlungsplan beschriebenen Stand ent-
spricht. Will sich der Bauherr gegen diese
Art der Übervorteilung schützen, muss er
vor der Bezahlung jeder Abschlagsrech-
nung prüfen lassen, ob der Bautenstand die
Abschlagzahlung auch rechtfertigt. Auch
dabei hilft ihm ein unabhängiger Bausach-
verständiger.
Damit der Bauherr weiß, worauf er achten
muss, hat der VPB den Ratgeber „Der Zah-
lungsplan“ herausgegeben. Er kann gratis
von der VPB-Website heruntergeladen wer-
den im Bereich Services unter „Kostenlose
Angebote“.
Die Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bau-
verträge mit privaten Bauherren in der
Praxis“ des Instituts Privater Bauherren gibt
es im VPB Online-Shop, im Service-Bereich
unter
www.vpb.de.Der VPB-Ratgeber „Wer ist wer am Bau?“
informiert über die Helfer am Bau und ihre
Aufgaben. Der Ratgeber kann gratis von der
VPB-Website heruntergeladen werden imBe-
reich Services unter„Kostenlose Angebote“.
Weitere Informationen beim Verband Privater
Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-
straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,
Fax: 030 27890111, E-Mail:
info@vpb.deoder
www.vpb.de.(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)
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