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Bauen / Renovieren

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Teil 8: Bauabnahme

VPB: Bauherren sollten Bauabnahme gut vorbereiten

Vor demEinzug inseigeneHaus steht dieBauab-

nahme. Sie ist der wichtigste Rechtsakt nach der

Unterzeichnung des Kaufvertrags. Mit der Bau-

abnahme, so erläutert der Verband Privater Bau-

herren (VPB), beginnt die Gewährleistungsfrist.

Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem

Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außer-

dem, so warnt der VPB, gehen mit der Bauab-

nahme auch alle Gefahren und Risiken auf den

Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein

Haus ab sofort selbst versichern – gegen Brand,

Wasser- oder Sturmschäden.

Eine förmliche Bauabnahme ist also sinnvoll. Al-

lerdings müssen sich die meisten Bauherren

selbst darum bemühen, denn neun von zehn

Bauherren bauen heute mit einem Schlüsselfer-

tiganbieter. Und gerade Schlüsselfertiganbieter

versuchen immer wieder, ihre Bauherren zur

schriftlichen, formlosenBauabnahme zuüberre-

den, beobachtet der VPB. Darauf sollten sich

Hauskäufer aber auf keinen Fall einlassen, warnt

der Verbraucherschutzverband. Der Bauherr

sollte immer auf einem offiziellen Termin direkt

auf der Baustelle bestehen, auf einer sogenann-

ten förmlichen Bauabnahme.

Zur Bauabnahme gehört das Protokoll. Darin

werden alleMängel aufgelistet, diewährendder

Abnahme festgestellt werden. Ins Protokoll ge-

hören auch Mängel, die bereits bei früheren Be-

gehungen moniert und in der Zwischenzeit

noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden.

Der Bauherr hat sogar die Möglichkeit, Details,

die er als nicht vertragsgemäß empfindet, ins

Protokoll aufzunehmen. Dabei muss es sich

nicht einmal um erkennbare Schäden handeln,

es genügt schon, wenn der Bauherr Zweifel an

der korrekten Ausführung des Baus hat.

Weil am Tag der offiziellen Bauabnahme meist

gar keine Zeit bleibt, umdas gesamteHauswirk-

lich genau zu prüfen, hat es sich bewährt, die

Immobilie vorab gründlich zu untersuchen. Al-

leinmit seinemBauherrnmisst der Sachverstän-

dige Türen nach, prüft Anschlüsse, schaut, ob

BödenebenundWändegerade sind. Allegefun-

denen Mängel werden notiert und anschlie-

ßendbeimoffiziellenAbnahmetermin insProto-

koll geschrieben.

Erfahrungsgemäß kommen beimoffiziellen Ab-

nahmetermin viele Mängel ins Protokoll; selten

wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenom-

men. Normalerweise vereinbaren die Parteien

einenweiteren Abnahmetermin, bis zu demalle

Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem

zweitenTermin sollteder Bauherr unbedingt sei-

nen Sachverständigen mitnehmen, damit der

beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungs-

gemäß behobenwurden.

Weil dieBauabnahme für alleBauherrenenorme

Konsequenzen hat und dabei vieles schief ge-

henkann, hat derVPBdenRatgeber„Vorsicht bei

der Bauabnahme!“ herausgegeben. Er kann un-

te

rwww.vpb.degratis

heruntergeladenwerden.

Dort finden Sie auchweitere Informationen.

(VPB –Verband Privater Bauherren e.V.)