Bauen / Renovieren
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Teil 4: Einzugstermin
VPB: Beim Einzugstermin legen sich Baufirmen oft gar nicht fest
Wer baut, der möchte – und muss – irgend-
wann auch einmal ins neue Haus einziehen.
Schließlich will er mit der Investition in die
eigene Immobilie auf lange Sicht Miete spa-
ren und Kapital aufbauen. Deshalb wün-
schen sich Bauherren fixe Einzugstermine.
Ein Jahr Bauzeit soll reichen! Das kann nach
Erfahrung des Verbands Privater Bauherren
(VPB) im Idealfall auch klappen, wenn tech-
nisch alles glatt geht und sich ein erfahrener
Architekt intensiv um das Projekt seines
Bauherrn kümmert.
Neun von zehn privaten Bauherren bauen
heute allerdings nicht mehr mit dem eige-
nen Architekten, sondern kaufen ein schlüs-
selfertiges Haus. Dazu müssen sie einen
Bauvertrag unterzeichnen. Nach Erfahrung
des Verbands Privater Bauherren (VPB) klaf-
fen zwischen den Versprechungen bei den
Verkaufsverhandlungen und dem tatsächli-
chen Bauvertrag erhebliche Lücken. Einzug-
stermine werden dort beispielsweise nur
selten genannt. Wie das Institut Privater
Bauherren in seiner aktuellen Studie„Schlüs-
selfertig Bauen – Die Bauverträge mit priva-
ten Bauherren in der Praxis“ belegt, werden
in nur rund 17 Prozent der untersuchten
Verträge tatsächlich Termine für die Fertig-
stellung des Hauses fixiert. Rund die Hälfte
aller Verträge setzt zwar einen Bauzeitraum
nach Monaten und Wochen fest, wird aber
häufig ergänzt umaußerordentlich schwam-
mige Verlängerungsklauseln, die den Bau in
die Länge ziehen. Ein knappes Drittel aller
untersuchten Bauverträge enthält gar keine
näheren Hinweise zur Bauzeit.
Die Unwilligkeit der Schlüsselfertiganbie-
ter, sich terminlich festzulegen hat zum Teil
einleuchtende Gründe: Zu groß sind die
Unsicherheiten, die das Projekt noch ver-
zögern können. Hat beispielsweise der
Bauherr noch gar kein Grundstück, so steht
auch noch gar nicht fest, wie der Baugrund
aussieht oder ob mit Altlasten oder Proble-
men im Baugrund zu rechnen ist. Oft muss
auch das Musterhaus, das der Bauherr fa-
vorisiert, erst an das Grundstück und den
dafür geltenden Bebauungsplan angepasst
werden. Das kann dauern. Nicht selten sor-
gen auch Bauherren für Verzögerungen.
Während der eine schnell
entscheidet,
Bauanträge
persönlich zum Amt bringt,
Änderungswünsche präzise
formuliert, Baustrom und
Bauwasser fristgerecht orga-
nisiert, brauchen andere er-
heblich länger, um ihren Part
zu erfüllen. Entsprechend
stocken Planung und Um-
setzung. Schlüsselfertigan-
bieter kalkulieren das mit
ein und verweigern die Nen-
nung fester Termine.
Bauverträge sind frei verhandelbar. Feste Ter-
mine können, müssen aber nicht vereinbart
werden! Bauverträge mit Bauträgern, die
Haus und Grund aus einer Hand verkaufen,
unterliegen notarieller Beurkundung. Die
Notarvertragsmuster sehen meist ein festes
Fertigstellungsdatum vor. Aber das muss
kein Vorteil sein: Bauträger behalten sich oft
anderthalb bis zwei Jahre Bauzeit vor. Weil
sie häufig mehrere Objekte parallel hochzie-
hen, müssen sie, bevor sie ans Ausschachten
gehen, erst ein bestimmtes Kontingent ver-
kauft haben. Sonst rechnet sich ihr Ge-
schäftsmodell nicht. Und weil es dauern
kann, bis beispielsweise ein Dutzend Häuser
verkauft ist, schreiben sie vorsichtshalber ei-
nen Fertigstellungstermin in weiterer Zu-
kunft fest. Für den Käufer bedeutet das eine
entsprechend langeWartezeit. Da er den Ver-
trag unterzeichnet hat, ist er auch an ihn ge-
bunden.
Weil Bauzeitverzögerungen den Bauherrn
immer Geld kosten, sei es in Form bereits
laufender Kreditzahlungen oder längerer
Mietbelastungen, sollten sich Bauherren
schon vor Vertragsabschluss von einem un-
abhängigen Experten erklären lassen, was
auf sie zukommt und was sie während der
Bauzeit alles selbst erledigen müssen. Der
Experte gibt ihnen eine realistische Ein-
schätzung, wann sie tatsächlich mit dem
Einzug rechnen können.
Weitere Informationen beim Verband Privater
Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-
straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,
Fax: 030 27890111, E-Mail:
info@vpb.deoder
www.vpb.de.(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)
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