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Bauen / Renovieren

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Teil 4: Einzugstermin

VPB: Beim Einzugstermin legen sich Baufirmen oft gar nicht fest

Wer baut, der möchte – und muss – irgend-

wann auch einmal ins neue Haus einziehen.

Schließlich will er mit der Investition in die

eigene Immobilie auf lange Sicht Miete spa-

ren und Kapital aufbauen. Deshalb wün-

schen sich Bauherren fixe Einzugstermine.

Ein Jahr Bauzeit soll reichen! Das kann nach

Erfahrung des Verbands Privater Bauherren

(VPB) im Idealfall auch klappen, wenn tech-

nisch alles glatt geht und sich ein erfahrener

Architekt intensiv um das Projekt seines

Bauherrn kümmert.

Neun von zehn privaten Bauherren bauen

heute allerdings nicht mehr mit dem eige-

nen Architekten, sondern kaufen ein schlüs-

selfertiges Haus. Dazu müssen sie einen

Bauvertrag unterzeichnen. Nach Erfahrung

des Verbands Privater Bauherren (VPB) klaf-

fen zwischen den Versprechungen bei den

Verkaufsverhandlungen und dem tatsächli-

chen Bauvertrag erhebliche Lücken. Einzug-

stermine werden dort beispielsweise nur

selten genannt. Wie das Institut Privater

Bauherren in seiner aktuellen Studie„Schlüs-

selfertig Bauen – Die Bauverträge mit priva-

ten Bauherren in der Praxis“ belegt, werden

in nur rund 17 Prozent der untersuchten

Verträge tatsächlich Termine für die Fertig-

stellung des Hauses fixiert. Rund die Hälfte

aller Verträge setzt zwar einen Bauzeitraum

nach Monaten und Wochen fest, wird aber

häufig ergänzt umaußerordentlich schwam-

mige Verlängerungsklauseln, die den Bau in

die Länge ziehen. Ein knappes Drittel aller

untersuchten Bauverträge enthält gar keine

näheren Hinweise zur Bauzeit.

Die Unwilligkeit der Schlüsselfertiganbie-

ter, sich terminlich festzulegen hat zum Teil

einleuchtende Gründe: Zu groß sind die

Unsicherheiten, die das Projekt noch ver-

zögern können. Hat beispielsweise der

Bauherr noch gar kein Grundstück, so steht

auch noch gar nicht fest, wie der Baugrund

aussieht oder ob mit Altlasten oder Proble-

men im Baugrund zu rechnen ist. Oft muss

auch das Musterhaus, das der Bauherr fa-

vorisiert, erst an das Grundstück und den

dafür geltenden Bebauungsplan angepasst

werden. Das kann dauern. Nicht selten sor-

gen auch Bauherren für Verzögerungen.

Während der eine schnell

entscheidet,

Bauanträge

persönlich zum Amt bringt,

Änderungswünsche präzise

formuliert, Baustrom und

Bauwasser fristgerecht orga-

nisiert, brauchen andere er-

heblich länger, um ihren Part

zu erfüllen. Entsprechend

stocken Planung und Um-

setzung. Schlüsselfertigan-

bieter kalkulieren das mit

ein und verweigern die Nen-

nung fester Termine.

Bauverträge sind frei verhandelbar. Feste Ter-

mine können, müssen aber nicht vereinbart

werden! Bauverträge mit Bauträgern, die

Haus und Grund aus einer Hand verkaufen,

unterliegen notarieller Beurkundung. Die

Notarvertragsmuster sehen meist ein festes

Fertigstellungsdatum vor. Aber das muss

kein Vorteil sein: Bauträger behalten sich oft

anderthalb bis zwei Jahre Bauzeit vor. Weil

sie häufig mehrere Objekte parallel hochzie-

hen, müssen sie, bevor sie ans Ausschachten

gehen, erst ein bestimmtes Kontingent ver-

kauft haben. Sonst rechnet sich ihr Ge-

schäftsmodell nicht. Und weil es dauern

kann, bis beispielsweise ein Dutzend Häuser

verkauft ist, schreiben sie vorsichtshalber ei-

nen Fertigstellungstermin in weiterer Zu-

kunft fest. Für den Käufer bedeutet das eine

entsprechend langeWartezeit. Da er den Ver-

trag unterzeichnet hat, ist er auch an ihn ge-

bunden.

Weil Bauzeitverzögerungen den Bauherrn

immer Geld kosten, sei es in Form bereits

laufender Kreditzahlungen oder längerer

Mietbelastungen, sollten sich Bauherren

schon vor Vertragsabschluss von einem un-

abhängigen Experten erklären lassen, was

auf sie zukommt und was sie während der

Bauzeit alles selbst erledigen müssen. Der

Experte gibt ihnen eine realistische Ein-

schätzung, wann sie tatsächlich mit dem

Einzug rechnen können.

Weitere Informationen beim Verband Privater

Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-

straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,

Fax: 030 27890111, E-Mail:

info@vpb.de

oder

www.vpb.de.

(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)

Foto: © Andrey Popov - fotolia

Foto: © Maria.P. - fotolia