Bauen / Renovieren
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Teil 2: Bauvertrag
Der Bauvertrag ist das A und O beim schlüsselfertigen Bauen
Diemeisten Deutschen träumen vomeigenen
Haus und kaufen es inzwischen zu 90 Prozent
beim Schlüsselfertiganbieter. Dabei, so hoffen
sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das fi-
nanzielle Engagement überschaubar. Soweit
die Theorie – die Praxis sieht aber nach den
jahrzehntelangen Erfahrungen des Verbands
Privater Bauherren (VPB) anders aus: Unge-
naue Bauverträge, mangelhafte Leistungsbe-
schreibungen, lückenhafte Angebote, überzo-
gene Zahlungspläne und Baufirmenpleiten
sind an der Tagesordnung. Sie führen zu er-
heblichen Mehrkosten, verunsichern Bauher-
ren und bringen die Menschen um ihr Erspar-
tes, im schlimmsten Fall um die Existenz.
Nach wie vor haben private Bauherren
bei Abschlüssen mit Schlüsselfertiganbietern
schlechte Karten, denn es gibt nur wenige
Vorschriften zum Inhalt oder zur Gestaltung
von Bauverträgen. Die Anbieter können ihre
Bau- und Leistungsbeschreibungen nach Gut-
dünken formulieren. Sie diktieren Konditio-
nen, Zahlungspläne und Termine. Und private
Bauherren, in der Regel bautechnische Laien,
unterzeichnen mangelhafte Bauverträge im
guten Glauben, dafür tatsächlich bewohnbare
Häuser zum Fixpreis zu bekommen.
Diese Alltagserlebnisse der bundesweit täti-
genVPB-Sachverständigenwerden eindrucks-
voll belegt durch die aktuelle Studie des Insti-
tuts Privater Bauherren„Schlüsselfertig Bauen
– Die Bauverträge mit privaten Bauherren in
der Praxis“. Demnach haben 97 Prozent aller
Verträge, die private Bauherren mit General-
unternehmern oder Bauträgern abschließen,
Mängel. Gerade das Argument der Kosten
sicherheit, mit demdie Anbieter werben, trägt
nicht. Im Gegenteil: Unerwartete Zusatzaus-
gaben aufgrund unvollständiger Leistungsbe-
schreibungen sind üblich, so zeigt die Studie.
Oft fehlen im Vertrag wesentliche Dinge, wie
etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse. Diese
für ein bewohnbares Haus aber unverzichtba-
ren Leistungen müssten zusätzlich aufge-
bracht werden und belaufen sich schnell auf
50.000 Euro und mehr.
Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungs-
umfang werden laut Studie durch Änderungs-
vorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Pro-
zent aller Verträge enthalten waren und dem
Unternehmen einseitige Änderungen am
Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent
der Verträge gilt außerdem der vereinbarte
Festpreis nur für eine bestimmte Frist und
können anschließend vomAnbieter verändert
werden. Selbst wenn Preisanpassungsklau-
seln vereinbart sind, werden sie häufig durch
unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder
konterkariert, belegt die Studie.
Unterschreibt der Hauskäufer einen solchen
Bauvertrag, in dem beispielsweise keinerlei
Hausanschlüsse enthalten sind, dann be-
kommt er dafür auch nur ein Haus, das noch
nicht ans Strom- und Leistungsnetz ange-
schlossen ist. Das ist zwar ärgerlich, aber
rechtlich in Ordnung, denn nur, was der Er-
werber im Bauvertrag bestellt, das kann er
später auch beanspruchen. Mehr nicht. Des-
halb ist es so wichtig, den BauvertragVORVer-
tragsabschluss vom versierten Sachverständi-
gen prüfen zu lassen. Er merkt, wenn im
Bauvertrag etwas fehlt. Der angehende Bau-
herr kann dann den Inhalt des Bauvertrags
entweder nachverhandeln, oder, wenn ihm
der Bauvertrag nicht zusagt, vom Kauf der –
unvollständigen – Immobilie Abstand neh-
men.
Die Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bau-
verträge mit privaten Bauherren in der Praxis“
des Instituts Privater Bauherren gibt es imVPB
Online-Shop, im Service-Bereich.
Weitere Informationen beim Verband Privater
Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-
straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,
Fax: 030 27890111, E-Mail:
info@vpb.deoder
www.vpb.de.
(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)
Foto: © grafikplusfoto - fotolia
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