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Bauen / Renovieren

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Teil 2: Bauvertrag

Der Bauvertrag ist das A und O beim schlüsselfertigen Bauen

Diemeisten Deutschen träumen vomeigenen

Haus und kaufen es inzwischen zu 90 Prozent

beim Schlüsselfertiganbieter. Dabei, so hoffen

sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das fi-

nanzielle Engagement überschaubar. Soweit

die Theorie – die Praxis sieht aber nach den

jahrzehntelangen Erfahrungen des Verbands

Privater Bauherren (VPB) anders aus: Unge-

naue Bauverträge, mangelhafte Leistungsbe-

schreibungen, lückenhafte Angebote, überzo-

gene Zahlungspläne und Baufirmenpleiten

sind an der Tagesordnung. Sie führen zu er-

heblichen Mehrkosten, verunsichern Bauher-

ren und bringen die Menschen um ihr Erspar-

tes, im schlimmsten Fall um die Existenz.

Nach wie vor haben private Bauherren

bei Abschlüssen mit Schlüsselfertiganbietern

schlechte Karten, denn es gibt nur wenige

Vorschriften zum Inhalt oder zur Gestaltung

von Bauverträgen. Die Anbieter können ihre

Bau- und Leistungsbeschreibungen nach Gut-

dünken formulieren. Sie diktieren Konditio-

nen, Zahlungspläne und Termine. Und private

Bauherren, in der Regel bautechnische Laien,

unterzeichnen mangelhafte Bauverträge im

guten Glauben, dafür tatsächlich bewohnbare

Häuser zum Fixpreis zu bekommen.

Diese Alltagserlebnisse der bundesweit täti-

genVPB-Sachverständigenwerden eindrucks-

voll belegt durch die aktuelle Studie des Insti-

tuts Privater Bauherren„Schlüsselfertig Bauen

– Die Bauverträge mit privaten Bauherren in

der Praxis“. Demnach haben 97 Prozent aller

Verträge, die private Bauherren mit General-

unternehmern oder Bauträgern abschließen,

Mängel. Gerade das Argument der Kosten­

sicherheit, mit demdie Anbieter werben, trägt

nicht. Im Gegenteil: Unerwartete Zusatzaus-

gaben aufgrund unvollständiger Leistungsbe-

schreibungen sind üblich, so zeigt die Studie.

Oft fehlen im Vertrag wesentliche Dinge, wie

etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse. Diese

für ein bewohnbares Haus aber unverzichtba-

ren Leistungen müssten zusätzlich aufge-

bracht werden und belaufen sich schnell auf

50.000 Euro und mehr.

Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungs-

umfang werden laut Studie durch Änderungs-

vorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Pro-

zent aller Verträge enthalten waren und dem

Unternehmen einseitige Änderungen am

Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent

der Verträge gilt außerdem der vereinbarte

Festpreis nur für eine bestimmte Frist und

können anschließend vomAnbieter verändert

werden. Selbst wenn Preisanpassungsklau-

seln vereinbart sind, werden sie häufig durch

unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder

konterkariert, belegt die Studie.

Unterschreibt der Hauskäufer einen solchen

Bauvertrag, in dem beispielsweise keinerlei

Hausanschlüsse enthalten sind, dann be-

kommt er dafür auch nur ein Haus, das noch

nicht ans Strom- und Leistungsnetz ange-

schlossen ist. Das ist zwar ärgerlich, aber

rechtlich in Ordnung, denn nur, was der Er-

werber im Bauvertrag bestellt, das kann er

später auch beanspruchen. Mehr nicht. Des-

halb ist es so wichtig, den BauvertragVORVer-

tragsabschluss vom versierten Sachverständi-

gen prüfen zu lassen. Er merkt, wenn im

Bauvertrag etwas fehlt. Der angehende Bau-

herr kann dann den Inhalt des Bauvertrags

entweder nachverhandeln, oder, wenn ihm

der Bauvertrag nicht zusagt, vom Kauf der –

unvollständigen – Immobilie Abstand neh-

men.

Die Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bau-

verträge mit privaten Bauherren in der Praxis“

des Instituts Privater Bauherren gibt es imVPB

Online-Shop, im Service-Bereich.

Weitere Informationen beim Verband Privater

Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chaussee-

straße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010,

Fax: 030 27890111, E-Mail:

info@vpb.de

oder

www.vpb.de

.

(VPB – Verband Privater Bauherren e.V.)

Foto: © grafikplusfoto - fotolia

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Foto: Fotolia – Heiko Barth

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