Immobilien /Versicherungen / Finanzen
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Anschlussfinanzierung schon Jahre imVoraus möglich
Schon jetzt die niedrigen Zinsen für später sichern –
Forward-Erfinder Dr. Klein hilft
Wer sich vor ein paar Jahren den Traum vom
Eigenheim verwirklicht hat, hat sein Baufi-
nanzierungsdarlehen bei Weitem nicht zum
Zins-Höchststand aufgenommen. Doch von
den immer noch historisch niedrigen Zins-
sätzen hätte damals niemand auch nur zu
träumen gewagt. Wohl dem, dessen lang-
fristige Zinsbindung demnächst ausläuft
oder dessen Darlehen bereits fast zehn Jah-
re läuft. Denn hier bietet sich die Chance,
schon bald zu den aktuellen Mini-Zinsen ein
Anschlussdarlehen abzuschließen. So lässt
sich Monat für Monat viel Geld sparen bzw.
alternativ der Zeitraum bis zur Schuldenfrei-
heit deutlich verkürzen – und das schon
Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung des
bisherigen Darlehens.
Wer Mitte 2007 ein Annuitätendarlehen mit
zehnjähriger Zinsbindung und 2,0 Prozent
anfänglicher Tilgung über 150.000 Euro zu
5,2 Prozent aufgenommen hat, zahlt dafür
seitdem jeden Monat rund 900 Euro für Zins
und Tilgung. Wer aktuell das gleiche Darle-
hen zu 1,2 Prozent aufnimmt, zahlt im Monat
nur gut 400 Euro – und damit deutlich weni-
ger als die Hälfte. „Wer möchte da nicht zum
aktuellen Niedrigzins umfinanzieren?“, fragt
sich auch Stephan Gawarecki, Vorstandsspre-
cher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co.
AG. Ließen sich doch monatlich fast 500 Euro
sparen oder aber durch eine höhere Tilgung
die Zeit bis zur Schuldenfreiheit praktisch
halbieren. „Wer sich die monatliche Belas-
tung von z.B. 900 Euro aus unserem Beispiel
weiterhin leisten kann und möchte, hat beim
aktuellen Zinsniveau die Möglichkeit, die Til-
gung von 2,0 auf 6,0 Prozent zu verdreifa-
chen“, erklärt Gawarecki. „So lässt sich die
Zeit bis zur Schuldenfreiheit der Immobilie
halbieren!“ Denn während ein Darlehens-
nehmer bei 2,0 Prozent Tilgung mehr als 30
Jahre zur Abtragung seines Schuldenbergs
benötigt, ist dies bei 6,0 Prozent Tilgung be-
reits nach knapp 15 Jahren geschafft.
Umfinanzierung –
aber wann und wie?
Darlehensnehmer, deren Zinsbindung in den
nächsten Monaten ausläuft, sollten sich so
oder so kurzfristigmit demThema Anschluss-
finanzierung beschäftigen. Zwar ist die Bank,
bei der das Darlehen aktuell läuft, ge-
setzlich verpflichtet, ein Angebot für ein
weiterführendes Darlehen – eine so-
genannte Prolongation – zu machen.
Doch bieten sich bei einer Umschul-
dung, also dem Wechsel zu einem
anderen Darlehensnehmer, häufig
bessere Konditionen. Freilich fallen bei
solch einem Darlehensgeberwechsel
Kosten z.B. für die Änderung im Grund-
buch an. Doch einerseits übernehmen die
neuen Darlehnsgeber diese teilweise. Ande-
rerseits gleicht der über Jahre günstigere
Zinssatz die einmaligen Wechselkosten
meist schon nach wenigen Monaten aus.
„Am besten lassen Sie sich von einem unab-
hängigen Vermittler, der viele unterschiedli-
che Darlehensgeber ad hoc vergleichen
kann, beraten“, empfiehlt der Dr.-Klein-Vor-
stand.
Doch auch für Baufinanzierungen, deren
Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft, gibt
es Möglichkeiten, von den aktuellen Zinsen
zu profitieren. Dabei muss zwischen zwei –
bzw. eigentlich drei – Konstellationen unter-
schieden werden.
Konstellation 1: Das langfristige
Darlehen wurde vor weniger als fünf
Jahren abgeschlossen
Ein Darlehen mit einer Zinsbindung von
zehn Jahren oder mehr wurde vor weniger
als fünf Jahren abgeschlossen? Dann heißt es
leider, die Zähne zusammenzubeißen und
abzuwarten, bis mindestens die ersten fünf
Jahre nach Vertragsabschluss abgelaufen
sind. Alternative wäre, den Vertrag vorzeitig
aufzulösen. Doch selbst wenn sich der Darle-
hensgeber darauf einlässt, steht ihm eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese ist in
aller Regel so hoch, dass sich dieser Schritt
finanziell nicht lohnt.
Konstellation 2: Das Darlehen wurde
vor mehr als fünf Jahren abge-
schlossen
Hier müssen zwei Unter-Varianten unter-
schieden werden. Läuft das Baudarlehen seit
mehr als fünf Jahren und haben Sie eine
zehnjährige Zinsbindung vereinbart, können
Sie sich mit einem For-
ward-Darlehen sofort die aktuellen Zinsen
für den Zeitpunkt des Auslaufens Ihrer Zins-
bindung sichern. Beim Forward-Darlehen –
Mitte der 1990er Jahre übrigens im Hause
Dr. Klein entwickelt und heute ein Standard-
produkt – sichert sich der Kunde also heute
die aktuell niedrigen Zinsen für einen Zeit-
punkt, der in der Zukunft liegt. Forward-Dar-
lehen können bis zu 60 Monate im Voraus
abgeschlossen werden. Für die Zeit zwischen
Vertragsabschluss und Auszahlungsdatum
werden pro Monat durchschnittlich 0,02 Pro-
zent Forward-Aufschlag fällig, die zum aktu-
ell gültigen Zinssatz hinzugerechnet werden.
Viele Banken bieten allerdings eine soge-
nannte „bereitstellungszinsfreie Zeit“ von
meistens sechs, teilweise sogar zwölf Mona-
ten. In dieser Zeit fällt dann der Forward-Auf-
schlag nicht an.
„Ihr Darlehen läuft seit mehr als fünf Jahren,
Sie haben aber damals eine Zinsbindungs-
frist von mehr als zehn Jahren abgeschlos-
sen? Auch kein Problem“, beruhigt Gawa-
recki. Denn nach Paragraph 489 BGB kann
der Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn
Jahren seit Vollauszahlung jede langfristig
abgeschlossene Baufinanzierung unter Ein-
haltung einer Kündigungsfrist von sechs
Monaten kündigen – unabhängig von einer
ursprünglich länger vereinbarten Zinsfest-
schreibung. So ist auch in der zweiten Unter-
Variante die frühzeitige Anschlussfinanzie-
rung mit einem Forward-Darlehen möglich.
Grund genug, sich von einem unabhängigen
Baufinanzierungs-Spezialisten mehrere An-
gebote rechnen zu lassen.„Dass Sie hier beim
„Erfinder“ des Forward-Darlehens in besten
Händen sind, hat Mitte Mai erst wieder das
Handelsblatt in seinem Vergleich von fast 40
Anbietern von Forward-Darlehen gezeigt“,
freut sich der Dr.-Klein-Vorstand.
(Dr. Klein & Co. AG)
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