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Immobilien /Versicherungen / Finanzen

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Anschlussfinanzierung schon Jahre imVoraus möglich

Schon jetzt die niedrigen Zinsen für später sichern –

Forward-Erfinder Dr. Klein hilft

Wer sich vor ein paar Jahren den Traum vom

Eigenheim verwirklicht hat, hat sein Baufi-

nanzierungsdarlehen bei Weitem nicht zum

Zins-Höchststand aufgenommen. Doch von

den immer noch historisch niedrigen Zins-

sätzen hätte damals niemand auch nur zu

träumen gewagt. Wohl dem, dessen lang-

fristige Zinsbindung demnächst ausläuft

oder dessen Darlehen bereits fast zehn Jah-

re läuft. Denn hier bietet sich die Chance,

schon bald zu den aktuellen Mini-Zinsen ein

Anschlussdarlehen abzuschließen. So lässt

sich Monat für Monat viel Geld sparen bzw.

alternativ der Zeitraum bis zur Schuldenfrei-

heit deutlich verkürzen – und das schon

Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung des

bisherigen Darlehens.

Wer Mitte 2007 ein Annuitätendarlehen mit

zehnjähriger Zinsbindung und 2,0 Prozent

anfänglicher Tilgung über 150.000 Euro zu

5,2 Prozent aufgenommen hat, zahlt dafür

seitdem jeden Monat rund 900 Euro für Zins

und Tilgung. Wer aktuell das gleiche Darle-

hen zu 1,2 Prozent aufnimmt, zahlt im Monat

nur gut 400 Euro – und damit deutlich weni-

ger als die Hälfte. „Wer möchte da nicht zum

aktuellen Niedrigzins umfinanzieren?“, fragt

sich auch Stephan Gawarecki, Vorstandsspre-

cher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co.

AG. Ließen sich doch monatlich fast 500 Euro

sparen oder aber durch eine höhere Tilgung

die Zeit bis zur Schuldenfreiheit praktisch

halbieren. „Wer sich die monatliche Belas-

tung von z.B. 900 Euro aus unserem Beispiel

weiterhin leisten kann und möchte, hat beim

aktuellen Zinsniveau die Möglichkeit, die Til-

gung von 2,0 auf 6,0 Prozent zu verdreifa-

chen“, erklärt Gawarecki. „So lässt sich die

Zeit bis zur Schuldenfreiheit der Immobilie

halbieren!“ Denn während ein Darlehens-

nehmer bei 2,0 Prozent Tilgung mehr als 30

Jahre zur Abtragung seines Schuldenbergs

benötigt, ist dies bei 6,0 Prozent Tilgung be-

reits nach knapp 15 Jahren geschafft.

Umfinanzierung –

aber wann und wie?

Darlehensnehmer, deren Zinsbindung in den

nächsten Monaten ausläuft, sollten sich so

oder so kurzfristigmit demThema Anschluss-

finanzierung beschäftigen. Zwar ist die Bank,

bei der das Darlehen aktuell läuft, ge-

setzlich verpflichtet, ein Angebot für ein

weiterführendes Darlehen – eine so-

genannte Prolongation – zu machen.

Doch bieten sich bei einer Umschul-

dung, also dem Wechsel zu einem

anderen Darlehensnehmer, häufig

bessere Konditionen. Freilich fallen bei

solch einem Darlehensgeberwechsel

Kosten z.B. für die Änderung im Grund-

buch an. Doch einerseits übernehmen die

neuen Darlehnsgeber diese teilweise. Ande-

rerseits gleicht der über Jahre günstigere

Zinssatz die einmaligen Wechselkosten

meist schon nach wenigen Monaten aus.

„Am besten lassen Sie sich von einem unab-

hängigen Vermittler, der viele unterschiedli-

che Darlehensgeber ad hoc vergleichen

kann, beraten“, empfiehlt der Dr.-Klein-Vor-

stand.

Doch auch für Baufinanzierungen, deren

Zinsbindung noch mehrere Jahre läuft, gibt

es Möglichkeiten, von den aktuellen Zinsen

zu profitieren. Dabei muss zwischen zwei –

bzw. eigentlich drei – Konstellationen unter-

schieden werden.

Konstellation 1: Das langfristige

Darlehen wurde vor weniger als fünf

Jahren abgeschlossen

Ein Darlehen mit einer Zinsbindung von

zehn Jahren oder mehr wurde vor weniger

als fünf Jahren abgeschlossen? Dann heißt es

leider, die Zähne zusammenzubeißen und

abzuwarten, bis mindestens die ersten fünf

Jahre nach Vertragsabschluss abgelaufen

sind. Alternative wäre, den Vertrag vorzeitig

aufzulösen. Doch selbst wenn sich der Darle-

hensgeber darauf einlässt, steht ihm eine

Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese ist in

aller Regel so hoch, dass sich dieser Schritt

finanziell nicht lohnt.

Konstellation 2: Das Darlehen wurde

vor mehr als fünf Jahren abge-

schlossen

Hier müssen zwei Unter-Varianten unter-

schieden werden. Läuft das Baudarlehen seit

mehr als fünf Jahren und haben Sie eine

zehnjährige Zinsbindung vereinbart, können

Sie sich mit einem For-

ward-Darlehen sofort die aktuellen Zinsen

für den Zeitpunkt des Auslaufens Ihrer Zins-

bindung sichern. Beim Forward-Darlehen –

Mitte der 1990er Jahre übrigens im Hause

Dr. Klein entwickelt und heute ein Standard-

produkt – sichert sich der Kunde also heute

die aktuell niedrigen Zinsen für einen Zeit-

punkt, der in der Zukunft liegt. Forward-Dar-

lehen können bis zu 60 Monate im Voraus

abgeschlossen werden. Für die Zeit zwischen

Vertragsabschluss und Auszahlungsdatum

werden pro Monat durchschnittlich 0,02 Pro-

zent Forward-Aufschlag fällig, die zum aktu-

ell gültigen Zinssatz hinzugerechnet werden.

Viele Banken bieten allerdings eine soge-

nannte „bereitstellungszinsfreie Zeit“ von

meistens sechs, teilweise sogar zwölf Mona-

ten. In dieser Zeit fällt dann der Forward-Auf-

schlag nicht an.

„Ihr Darlehen läuft seit mehr als fünf Jahren,

Sie haben aber damals eine Zinsbindungs-

frist von mehr als zehn Jahren abgeschlos-

sen? Auch kein Problem“, beruhigt Gawa-

recki. Denn nach Paragraph 489 BGB kann

der Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn

Jahren seit Vollauszahlung jede langfristig

abgeschlossene Baufinanzierung unter Ein-

haltung einer Kündigungsfrist von sechs

Monaten kündigen – unabhängig von einer

ursprünglich länger vereinbarten Zinsfest-

schreibung. So ist auch in der zweiten Unter-

Variante die frühzeitige Anschlussfinanzie-

rung mit einem Forward-Darlehen möglich.

Grund genug, sich von einem unabhängigen

Baufinanzierungs-Spezialisten mehrere An-

gebote rechnen zu lassen.„Dass Sie hier beim

„Erfinder“ des Forward-Darlehens in besten

Händen sind, hat Mitte Mai erst wieder das

Handelsblatt in seinem Vergleich von fast 40

Anbietern von Forward-Darlehen gezeigt“,

freut sich der Dr.-Klein-Vorstand.

(Dr. Klein & Co. AG)

Foto: © Dieter Brockmann - fotolia